Konzept

 

Aufnahme von Jugendlichen:

Das Procedere des Aufnahmeverfahrens beinhaltet folgende Schritte:

Anfrage des zuständigen Jugendamts über den/die Sachbearbeiter/In

Sichtung vorhandener Unterlagen (Lebenslauf, anamnestische Daten, Berichte von Kliniken, Beratungsstellen, etc.)

Einladung des Jugendlichen, des zuständigen Sachbearbeiters und seiner Bezugspersonen zum Vorstellungsgespräch

Evt. Besuch im Haus des Jugendlichen

Entscheidung über die Aufnahme des Jugendlichen

 

Pädagogische Betreuung und therapeutische Hilfen:

Das Jugendwohnhaus ist eine pädagogisch-therapeutische Einrichtung der Jugendhilfe mit neun stationären Plätzen. In einem strukturierten Rahmen werden angestrebt:

ein pädagogisches Stufenkonzept zur Verselbständigung

Eingewöhnungs- und Diagnostikphase (Stufe I)

Intensiv- / Gruppenbetreuung (Stufe II)

Kontrolliertes Selbstmanagement (Stufe III)

ambulante Betreuungsformen (Beratung und Betreuung des Jugendlichen, Beratung der Familie (Stufe IV)

Zurückführung in die Ursprungsfamilie (Stufe I, II, IV)

 

 

Zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung werden zusätzlich nach Indikation angeboten oder organisiert:

Diagnostische Klärungsprozesse

Einzeltherapie

Familientherapie für Jugendliche und ihre Eltern durch speziell dafür qualifizierte Mitarbeiter des Jugendwohnhauses

Ambulante Nachbetreuung

Gerne senden wir ihnen auch die Langform der Konzeption auf Anfrage zu.